#62 VR-Training für Sicherheitsbeauftragte

Die Teilnehmer sollen in einer VR-Umgebung gefährliche Situationen erkennen, analysieren und Sicherheitsmaßnahmen umsetzen. Dies ermöglicht es ihnen, ihre Kenntnisse im Bereich Arbeitsschutz praxisnah zu testen und zu vertiefen. Dabei liegt der Fokus auf:

  • Gefahrenidentifikation : Erkennen potenzieller Gefahren am Arbeitsplatz.
  • Risikoanalyse : Einschätzung der Risiken und Priorisierung der Maßnahmen.
  • Reaktion und Umsetzung von Maßnahmen : Richtige Entscheidungen treffen und Sicherheitsmaßnahmen einleiten.

Die Teilnehmenden können ihre Fähigkeiten in verschiedenen VR-Szenarien testen und erweitern. Im virtuellen Teil erkennen sie typischer Sicherheitsmängel in verschiedenen Arbeitswelten (bspw. Lager, Büro). In der anschließenden Nachbereitung werden Möglichkeiten der Vermeidung unsicherer Situationen, die Kommunikation mit Beschäftigten und Führungskräften bzw. das Einleiten der richtigen Maßnahmen (z. B. Absperren des Bereichs, Anweisung zum Tragen von PSA, Reparatur von defektem Equipment) besprochen. Während und nach jedem VR-Szenario wird ein direktes Feedback geben, welche Gefahren erkannt und welche übersehen wurden, sodass die Teilnehmer sofort daraus lernen können. Die Teilnehmenden reflektieren damit ihre Erfahrungen in der VR-Simulation und erhalten Feedback zu ihren Entscheidungen und erkannten Risiken. Durch den VR-Lernbegleiter erhalten die Teilnehmenden eine Zusammenfassung der erlernten Inhalte und Hinweise, wie sie das Gelernte im Berufsalltag anwenden können.

Mehrere Teilnehmer können auch gleichzeitig in der VR-Simulation agieren und gemeinsam an der Lösung von Sicherheitsproblemen arbeiten. Dies fördert die Teamarbeit und das gemeinsame Erkennen von Gefahren.

    • ca. 1-2 Stunden

      Vorbereitung vor Ort, Aufbau

    • 4 - 8 Zeitstunden (je nach Wunsch)

      Durchführung pro Gruppe

    • 10 - 15 Personen

      Gruppengröße

    • Indoor mit VR-Lernbegleiter

      Durchführungsart

  • Kann ich das Modul für die Aus- und Fortbildung von Sicherheitsbeauftragten nach SGB VII nutzen.

    Klar, schließlich hat der Arbeitgeber den Sicherheitsbeauftragten die Gelegenheit zu geben, sich das notwendige Wissen anzueignen. Was kann es da besseres geben als ein praktisches Lernumfeld.

    Ist der Kurs anerkannt?

    Eine spezielle Anerkennung braucht es da eigentlich nicht. Natürlich stehen wir einer Zusammenarbeit mit den Unfallversicherern offen gegenüber.

Erstmal weiter durch die Module stöbern