#19 Hubarbeitsbühne

Die Station bietet die Auffrischung des Wissens für den sicheren und effizienten Einsatz von Hubarbeitsbühnen, insbesondere Scheren- und Teleskopbühnen. Diese Anlagen sind in vielen Branchen unverzichtbar, da sie Arbeiten in der Höhe erleichtern und gleichzeitig Sicherheit bieten, wenn sie korrekt bedient werden.

Im praktischen Teil haben die Teilnehmer die Möglichkeit, unter Anleitung erfahrener Ausbilder den Umgang mit Scheren- und Teleskopbühnen zu üben. Dabei lernen sie, wie man die Maschinen korrekt aufstellt, bedient und sicheres Arbeiten in der Höhe gewährleistet. Besonderes Augenmerk wird auf die Durchführung von Sicherheitschecks vor dem Einsatz, die richtige Positionierung und das Vermeiden von Gefahren wie Überlastung und Kippgefahr gelegt. Auch die Maßnahmen bei Notfällen (Notablass) gehört zum Training.

Wenn eine theoretische Einführung in die Benuntzung von Hubarbeitsbühnen, ihre Funktionsweise und die spezifischen Einsatzgebiete erfolgt (Präsenz oder Onlineschulung), kann diese Station auch als Kurs zum Erhalt der Bedienerbefähigung betrachtet werden.

Ziel der Station ist es, den Teilnehmern das nötige Wissen und die Fähigkeiten zu vermitteln, um Hubarbeitsbühnen sicher und verantwortungsvoll zu nutzen. So wird nicht nur die Sicherheit der Bediener, sondern auch die der Kollegen und die Effizienz am Arbeitsplatz erhöht.

    • ca. 1 Stunde

      Vorbereitung vor Ort, Aufbau

    • 30 - 60 Minuten

      Durchführung pro Gruppe

    • max. 15 Personen pro Gruppe

      Gruppengröße

    • Indoor / Outdoor mit Fachpersonal

      Durchführungsart

  • Welche Hubarbeitsbühnen werden verwendet?

    Grundsätzlich werden keine Hubarbeitsbühnen mitgebracht. Es werden die am Veranstaltungsort vorhandenen oder gemietete Einrichtungen genutzt. Diese müssen in einem einwandfreien Zustand (geprüft) sein. Zur Vorbereitung werden uns notwendige Unterlagen (Bedienungsanleitung) zur Verfügung gestellt.

    Welche Voraussetzungen müssen die Teilnehmenden mitbringen?

    Es handelt sich hier nur um das praktische Unterweisen. Die Teilnehmer sollen im Besitz eines Befähigungsnachweises sein und vom Betrieb mit der Bedienung schriftlich beauftragt sein. Liegt dies nicht vor, muss der Kurs als Befähigungskurs konzipiert werden (mit Theorie).

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