Staplerfahren - Training und Unterweisung

Training mit Flurförderzeugen

Selbst mit abgeschlossener Ausbildung steigen die Anforderungen an die Fahrer stetig. Die Zahl der Unfälle in den Betrieben zeigt, auch die Routine macht leichtsinnig. Deshalb ist es wichtig, sich immer wieder mit den Risiken aber auch Möglichkeiten der Fahrzeuge zu befassen und verschüttetes Wissen aufzufrischen. Denn um langfristig einen sicheren und unfallfreien Betrieb zu gewährleisten, sind versiertes Können, viel Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein des Fahrers unerlässlich. Zudem ist gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (DGUV Vorschrift 1/§4) eine jährliche Unterweisung notwendig.

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Aktionsrahmen:

Eine regelmäßige Unterweisung schafft Sicherheit!

Für erfahrene Staplerfahrer, die im Besitz einer Befähigung sind, bieten wir eine speziell zugeschnittene Nachschulung an. Praxisorientiert werden Kenntnisse aufgefrischt und wertvolle Hinweise zur Verbesserung der Sicherheit gegeben.

Die Schulung erstreckt sich über 6 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Sie wird als Kompaktseminar, als Kombination aus Theorie und Praxis oder als reines Praxisseminar durchgeführt, bei dem die Teilnehmer einen Parcours durchfahren und dabei das theoretische Wissen anwenden sollen.

Lernziel:
Auffrischung der bereits bekannten Wissensgrundlagen. Nachweis der Befähigung zum Führen eines Flurförderzeuges.

Zielgruppe:
Personen, die als Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand eingesetzt werden sollen und mindestens 18 Jahre alt sind.

Teilnehmervoraussetzungen:
Teilnehmer müssen im Besitz einer gültigen Befähigung und Beauftragung sein.

Einsatzbedingungen:

  • Innen- und Außenbereich
  • Seminarraum mit entsprechender Bestuhlung für max. 15 Teilnehmer
  • Außenbereich für praktischen Teil, Flächengröße: 100 x 50 m (L*B)
  • Stromanschluss innen vorhanden, 230 V, 10 A Energieversorgung

Zusätzliche Hinweise:
Das Seminar wird durch einen Trainer aus unserem Unternehmen durchgeführt.

Was ist unter einer gültigen Befähigung und Beauftragung zu verstehen?

Die Ausbildung selbst oder die letzte Unterweisung/Auffrischung/Training sollte nicht mehr als 2 Jahre zurückliegen. Ist der Zeitraum länger als 2 Jahre ist eine verkürzte Ausbildung (1 Tag) erforderlich.