Staplerfahren - Erstausbildung/ Nachschulung

Training mit Flurförderzeugen

Unqualifizierte Fahrer leisten oftmals unqualifizierte Arbeit. Das kann besonders bei einem Unfall teuer werden und schwerwiegende Konsequenzen zur Folge haben. Darüber hinaus lernen Fahrer in den Schulungen, ihre Fahrzeuge besonders produktiv und energiesparend einzusetzen. Das umfasst Kenntnisse über Lastverhältnisse, Kippsicherheit, Pflege und Wartung aber auch zu Unfallursachen und dem Verhalten in Unfallsituationen. Die Ausbildung zum Staplerfahrer umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil, der jeweils mit einer Prüfung endet.

Die Ausbildung orientiert sich an der DGUV Grundsatz 308-001 und an der Verordnung DGUV Vorschrift 68.

Event-Planer

Kombinieren Sie verschiedene Eventmodule für Ihre Veranstaltung.

Aktionsrahmen:

Zweitägige Schulung (für Anfänger)

Die Schulung erstreckt sich über 20 Lehreinheiten à 45 Minuten. 10 Einheiten entfallen dabei auf den theoretischen Teil (1. Schulungstag) und 10 Einheiten auf den praktischen Teil (2. Schulungstag).

Eintägige Schulung (für praxiserfahrene Fahrer)

Diese Schulung richtet sich ausschließlich an praxiserfahrene, im Umgang mit Flurförderzeugen vertraute Fahrer. Sie umfasst 10 Lehreinheiten à 45 Minuten mit einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Inhalte in beiden Seminaren

  • Fahrereignung und -pflichten
  • Hauptbauteile und deren Funktionen eines Flurförderzeuges
  • Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft
  • Fahrzeugeinsatz / Fahrphysik
  • Ladungstransport
  • Lernerfolgskontrollen: Theorietest, Praxisprüfung

Die Teilnehmer erhalten mit Abschluss Ihres Lehrganges ein Teilnehmerzertifikat sowie den vorbereiteten Fahrausweis, der durch die Betriebsleitung als Fahrauftrag freizugeben ist.

Lernziel:
Erfolgreicher Abschluss und erhalt der fachlichen Befähigung zum Führen von Flurförderzeugen.

Zielgruppe:
Personen, die als Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand eingesetzt werden sollen und mindestens 18 Jahre alt sind.

Teilnehmervoraussetzungen:
Für das eintägige Seminar ist Vorwissen erforderlich.

Einsatzbedingungen:

  • Innen- und Außenbereich
  • Seminarraum mit entsprechender Bestuhlung für max. 15 Teilnehmer
  • Außenbereich für praktischen Teil, Flächengröße: 100 x 50 m (L*B)
  • Stromanschluss innen vorhanden, 230 V, 10 A Energieversorgung

Zusätzliche Hinweise:
Das Seminar wird durch einen Trainer aus unserem Unternehmen durchgeführt.

Dürfen Auszubildende mit 16 Jahren an Flurförderzeugen ausgebildet und eingesetzt werden?

Die Ausbildung und Anforderungen zum Führen eines Flurförderzeuges (Gabelstapler) beruht im Wesentlichen auf berufsgenossenschaftlichen Regelungen sowie auf Nummer 1 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung, der besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln enthält. Hierzu steht in den Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 68:

“Das Steuern von Flurförderzeugen durch Jugendliche unter 18 Jahren zu berufsbildbezogenen Ausbildungszwecken unter Aufsicht gilt nicht als selbständiges Steuern. Unter Aufsicht bedeutet, dass seitens der Aufsicht führenden die jeweilige Arbeitsaufgabe beschrieben und vorgegeben sowie örtlich und zeitlich begrenzt wird. Der Aufsicht führende hat sich regelmäßig von der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages zu vergewissern.”

Der DGUV Grundsatz 308-001 “Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand” führt unter Ziffer 2.1 zum Mindestalter von 18 Jahren aus:

“Im Rahmen der Berufsausbildung, z.B. Lagerfacharbeiter, dürfen Jugendliche unter 18 Jahren Flurförderzeuge nur steuern, wenn dies unter fachlicher Aufsicht erfolgt.”

Bei Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, ist also vorab bei uns anzufragen, welche Rahmenbedingungen zu beachten sind.

Gibt es konkrete Forderungen, dass Bediener von Flurförderzeugen jährlich zu unterweisen sind?

Die Unterweisungspflicht des § 12 Arbeitsschutzgesetz wird unter § 12 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit der TRBS 1151 “Gefährdung an der Schnittstelle Mensch – Arbeitsmittel – Ergonomische und menschliche Faktoren, Arbeitssystem-” konkretisiert.

Unterweisungsfristen sind grundsätzlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und festzulegen. Eine mindestens einmal jährliche Unterweisung ergibt sich aus § 12 BetrSichV und dem § 4 der DGUV Vorschrift 1 “Grundsätze der Prävention”. Näheres ist auch der DGUV Regel 100-001 Punkt 2.3 Unterweisung der Versicherten zu entnehmen.

Welches Vorwissen ist erforderlich, um das eintägige Seminar zu buchen?

Praxiserfahrung bzw. Vorwissen bedeutet, dass der/die Teilnehmer/in bereits mit Flurförderzeugen gearbeitet hat und die ursprünglichen Einweisungen/Schulungen mehrere Jahre zurückliegen.