Evakuierungs-/ Brandschutzhelfer

Unternehmen sind verpflichtet, Personen zu benennen, die im Notfall dafür zuständig sind, einen Brand zu bekämpfen oder eine Evakuierung einzuleiten. Diese müssen in Gefahrensituationen die Ruhe bewahren sowie souverän und verantwortungsbewusst handeln können. Gesetzliche Grundlage sind § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) und die DGUV Information 205-023. Danach ist die Brandschutzhelfer-Ausbildung in jedem Unternehmen vorgeschrieben. In der Regel ist ein Anteil von fünf Prozent, gemessen an der Gesamtzahl der Beschäftigten, ausreichend. Bei erhöhter Brandgefahr werden 10 % der Beschäftigten favorisiert.

Event-Planer

Kombinieren Sie verschiedene Eventmodule für Ihre Veranstaltung.

Aktionsrahmen:

Das Seminar umfasst insgesamt 6 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten mit einem theoretischen und einem praktischen Teil. Inhalte des Theorieteils sind:

  • Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
  • Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
  • Brand- und Explosionsgefahren
  • Richtiges Verhalten im Brandfall
  • Funktion von Feuerlösch- und Brandmeldeanlagen
  • Informationen zur Struktur von Notfallplänen
  • Rettung von Personen, Einleitung der Evakuierung von Gebäuden und Rettungswege
  • Alarmierung sowie Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr)

Der Praxisteil beinhaltet eine Feuerlöschübung in Form einer praktischen Unterweisung. Die Teilnehmer erhalten mit Abschluss Ihres Seminars ein Teilnehmerzertifikat.

Lernziel:
Erlangung von Wissen und Fähigkeiten zur Bewältigung von kritischen Ereignissen (Brand, Evakuierung usw.), insbesondere zur Evakuierung von Personen und Sachwerten bzw. zur Schadensminderung durch die Bekämpfung von Entstehungsbränden

Zielgruppe:
Personen, die mit Aufgaben im Brandschutz betraut werden sollen bzw. betraut sind, Mitarbeiter/-innen aus Technik und Verwaltung, Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzverantwortliche

Teilnehmervoraussetzungen:
Nicht erforderlich

Einsatzbedingungen:

  • Innen- und Außenbereich
  • Seminarraum mit entsprechender Bestuhlung für max. 15 Teilnehmer
  • Freifläche ca. 10 x 10 Meter inkl. Stellfläche von Equipment
  • Sicherheitsabstand von anliegenden Fahrzeugen und Gebäuden
  • Stromanschluss 230 V und Wasseranschluss für eventuelle Nachfüllarbeiten bei mehreren Gruppen

Zusätzliche Hinweise:
Das Seminar wird durch einen Trainer aus unserem Unternehmen durchgeführt.

Müssen die Brandschutzhelfer regelmäßig fortgebildet werden?

In der DGUV Information 205-023 (bisher: BGI/GUV-I 5182) “Brandschutzhelfer” wird unter Punkt 5 “Wiederholung der Brandschutzhelfer-Ausbildung” folgende Aussage getroffen: Zur Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt es sich, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich.

Muss ich als Kleinbetrieb auch einen Brandschutzhelfer haben, wenn die 5%-Quote keinen „ganzen“ Brandschutzhelfer ergibt?

Ja, diese Regelung gilt ab einem Beschäftigten. Somit ist auch in kleinen Betrieben mindestens ein Brandschutzhelfer erforderlich.

Können eigene Feuerlöscher zu den Übungen verwendet werden?

Aus umwelt- und gesundheitsschutztechnischen Gründen dürfen keine eigenen Pulver-Feuerlöscher zu den Übungen mitgebracht und entleert werden. Herkömmliche Wasser-, Schaum- und Kohlendioxidlöscher sind möglich.